FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist meine Immobilie wert?

Das kann man pauschal nur schwer sagen oder einschätzen. Bei der Berechnung müssen verschiedene Faktoren wie Alter, Bausubstanz, Zustand, Investitionen der letzten Jahre, Nettomieteinnahmen etc. geprüft werden.

Ist die kostenfreie Wertermittlung wirklich kostenfrei?

Unsere Wertermittlung ist nicht nur kostenfrei, sondern zudem auch unverbindlich und dient lediglich als Entscheidungsgrundlage bzw. als Basis für weitere Gespräche oder auch eine weitere Zusammenarbeit.

Welche Informationen benötigt der Makler für die Marktwertermittlung?

Wir benötigen dazu eine aktuelle Mietaufstellung, Nettomieteinnahmen, Angaben zum Baujahr, zur Art und Alter der Beheizung sowie den Umfang größerer Investitionen der letzten Jahre.

Wie geht Rhein-Ruhr Zinshaus mit meinen Daten um?

Für eine sichere Datenübertragung verwenden wir moderne Sicherheitstechniken. Zudem richten wir uns hinsichtlich Ihrer Daten nach den erforderlichen Bestimmungen, die Sie auf dieser Seite unter Datenschutzbestimmungen nachlesen können.

Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer Immobilie?

Gemeinsam gehen wir mit Ihnen Punkt für Punkt durch, welche Unterlagen für den Verkauf relevant sind.

Was ist ein exklusiver Vermarktungsauftrag?

Bei Unterzeichnung eines exklusiven Vermarktungsauftrages verpflichten Sie sich als Verkäufer über einen festgelegten Zeitraum mit nur einem Makler zusammenzuarbeiten. Weitere Makler oder Vermittler dürfen dann nicht hinzugezogen werden.

Sollte ich einen Makler mit dem Verkauf meiner Immobilie beauftragen?

Dazu raten wir Immobilienbesitzern ausdrücklich, denn nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Immobilie auch zu einem Preis verkauft wird, der ihr gerecht wird. Zudem kann ein professioneller Makler durch seine Erfahrung und Expertise die aktuelle Marktsituation besser definieren und einschätzen.

Benötige ich einen Energieausweis für meine Immobilie?

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Sie als Hauseigentümer verpflichtet, Ihren Mietern einen Energieausweis auszuhändigen oder zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist der Hauseigentümer bei einem Verkauf seiner Immobilie dazu verpflichtet, diesen vorzulegen. Es gibt einen sogenannten Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Wie erfolgt die Bewertung einer Liegenschaft?

In der Regel wird ein gemeinsamer Termin vereinbart, um die Immobilie sowie Allgemeinflächen wie Treppenhaus, Keller und Dachgeschoss zu besichtigen. Sollte es leerstehende Flächen geben, besichtigen wir diese ebenfalls gerne. Ansonsten geben Sie uns bitte Angaben zum Zustand der Wohnungen weiter. Nach dem Ortstermin erfolgt ein Termin zur Präsentation in unseren Räumlichkeiten.

Wird meine Immobilie in allen Immobilienportalen veröffentlicht?

Aufgrund unserer jahrelangen Marktkenntnis ist ein Inserat in den gängigen Medien wie Internet oder Zeitung nicht notwendig. Wir können Ihre Immobilie umgehend unseren vorgemerkten Kunden und Investoren anbieten. Bei Bedarf und in Absprache mit Ihnen kann ein Inserat aber natürlich erfolgen.